A  9  Textautorisierung in der Editio Romana des Corpus Iuris Canonici
(Geschichte des kanonischen Rechts; humanistische Textkritik)


ausgelaufenes Teilprojekt
Leopold-Wenger-Institut für Rechtsgeschichte

Prof.-Huber Platz 2; Projektraum Ludwigstraße 10, 80539 München
Telefon: 089-2180-5379
Telefax: 089-2180-3081
www.mittelalter.lmu.de/ein_lwi.htm

Stephan Kuttner Institute of Medieval Canon Law

Prof.-Huber-Platz 2
80539 München
http://www.kuttner-institute.jura.uni-muenchen.de/index.htm

Projektleiter

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Peter Landau

Prof. Dr. Harald Siems
harald.siems@jura.uni-muenchen.de

Mitarbeiter

Prof. Mary E. Sommar, Ph.D.
msommar@aol.com
089-35466700

Projektbeschreibung

Die Editio Romana des Corpus Iuris Canonici unter Papst Gregor XIII. war seit 1582 die offiziell festgestellte Textform für die wichtigste Quelle des kirchlichen Rechts und gleichzeitig für den kanonistisch geprägten Teil des ius commune. Die Edition wurde von einer durch den Papst eingesetzten Kommission vorbereitet, die sog. Correctores Romani. Die Befugnisse dieser Kommission waren besonders für den ersten Teil des Corpus, das sog. Decretum Gratiani, sehr weitreichend, da die Kommission bemüht war, bei den Texten der in der Sammlung Gratians aufgenommenen Quellen jeweils den ursprünglichen Text zu rekonstruieren, nicht etwa den von Gratian in der Regel über manche Zwischenglieder rezipierten Text. Da aber der rezipierte Text als Grundlage der mittelalterlichen Glossierung gedient hatte, sah sich die Kommission genötigt, überall dort von einer Rekonstruktion des Urtexts abzusehen, wo der veränderte Text Grundlage des gelehrten Rechts geworden war. Das führte in der römischen Edition zu einer Limitierung textkritischer Grundsätze. Die Editio Romana dürfte insofern geradezu exemplarisch für den für die frühneuzeitliche Rechtsgeschichte zentralen Vorgang der Erstellung autoritativer normativer Grundlagen sein. Deren Untersuchung ist damit zugleich eine repräsentative Studie zur frühneuzeitlichen Autoritätsrealisierung durch Textedition, bei der frühere Pluralisierungstendenzen (vor allem durch die zwischenzeitliche gelehrte Bearbeitung der gratianischen Texte) zu integrieren waren.

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