Kooperationsprojekt
Pragmatisierung des kanonischen Rechts bei der Kolonisation Amerikas
(Rechtsgeschichte Lateinamerikas; Kirchliche Rechtsgeschichte; Wissenschaftsgeschichte)


ehemaliges Teilprojekt, weitergeführt als Kooperationsprojekt
Jerónimo de Alcalá

Abbildung aus Franco Mendoza, Moises (ed.) (2000): Jerónimo de Alcalá: Relación de las cerimonias y rictos y oblación y gobernación de los indios de la provincia de Mechuacán. Zamora/México: El Colegio de Michoacán, 322.

Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte

Postadresse: Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
Postfach 930227
60457 Frankfurt am Main

http://www.rg.mpg.de

Projektleiter

Prof. Dr. Thomas Duve
duve@rg.mpg.de

Rückschau

Vorträge der Projektleiter/Mitarbeiter

Projektbeschreibung

Im Teilprojekt C13 wird die Pragmatisierung des kanonischen Rechts bei der Kolonisation Amerikas untersucht. Als Quellen dienen die spezifisch auf die Bedürfnisse der Neuen Welt zugeschnittene juristische, aber auch katechetische und auf die Missionsaufgabe ausgerichtete Literatur (Katechismen, Handbücher für die Mission etc.) sowie Dokumente lokalen Rechts, insbesondere Synodenbeschlüsse aus dem La-Plata-Raum zwischen dem ausgehenden 16. und der Mitte des 18. Jahrhunderts. Das Erkenntnisinteresse des — in enger Abstimmung mit einem Forschungsprojekt zum lokalen Recht am Instituto de Investigaciones de Historia del Derecho in Buenos Aires, dem Lehrstuhl für Geschichte des Kirchenrechts an der Fakultät für Kirchenrecht der Pontificia Universidad Católica Argentina (UCA) und dem Stephan Kuttner Institute of Medieval Canon Law in München durchgeführten — Projekts ist vor allem auf die Besonderheit und Eigenständigkeit des sog. Derecho canónico indiano gerichtet: Es wird nach der Nutzung der im Recht angelegten Anpassungsspielräume (z. B. durch Interpretation), der Effektivität von juristischen Anpassungsmechanismen (z. B. des Gewohnheitsrechts) sowie der Aneignung der Tradition und der Verfestigung von Praktiken zu neuen Normen gefragt (z. B. im Rahmen der Ausbildung eines Sonderrechts für die indigene Bevölkerung, den sog. privilegios de los indios). Anhand des für die Rechtsgeschichte Lateinamerikas zentralen, allerdings in historischer Perspektive wenig untersuchten kirchlichen Rechts sollen damit die Wechselbeziehungen zwischen dem Recht als autoritativem kulturellen System und dem auf Anpassung dieses Rahmens drängenden Geltungsbedingungen thematisiert werden. Hier ergeben sich — neben der ohnehin großen Nähe zu dem Teilprojekt A9 — besondere Berührungspunkte zu den ebenfalls auf die Neue Welt gerichteten Teilprojekten B1, B5, C6. Erste Ergebnisse sind veröffentlicht in Duve 2004 ("Gewohnheitsrecht im Derecho canónico indiano") und Duve 2004 ("Anwendung der gemeinrechtlichen Kategorie der persona miserabilis auf die indianische Bevölkerung").

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