C  5  Der juristische Diskurs als soziale Praxis: Alter und Krankheit im Recht der Frühen Neuzeit
(Rechtsgeschichte; Gesetzgebungsgeschichte, Sozialgeschichte, historische Rechtstheorie)


ausgelaufenes Teilprojekt
Jure Senum Singulari
Juristische Fakultät, Leopold-Wenger-Institut für Rechtsgeschichte, Abt. B

Postadresse: Prof.-Huber-Platz 2, 80539 München
Telefon: 089-2180-2124
www.jura.uni-muenchen.de/einrichtungen/
institute/06/b/index.html

Projektleiter

Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Landau
peter.landau@jura.uni-muenchen.de

Mitarbeiter

Dr. Thomas Duve, wiss. Mitarbeiter
thomas.duve@jura.uni-muenchen.de

Projektbeschreibung

Das Projekt C 5 beschäftigt sich mit der Rechtstellung alter Menschen in der frühen Neuzeit. Der Aspekt der Krankheit ist dem zugeordnet, da das Alter eben nicht zuletzt als infirmitas, decrepitudo oder im Sinne des Satzes ipsa senectus morbus est selbst als Krankheit erfasst wurde. Im Mittelpunkt der Untersuchungen stehen juristische Traktate aus dem 17. und frühen 18. Jahrhundert, die sich spezifisch diesen Fragen widmen.

Mit diesem Projekt werden verschiedene Erkenntnisinteressen verfolgt. Zum einen soll ein Beitrag zum Forschungsstand zur Geschichte des Alters geleistet werden, in den spezifisch rechtshistorische Quellen, insbesondere der normative Rahmen, bislang kaum eingeflossen sind.

Daneben soll eine exemplarische Studie zu der Frage durchgeführt werden, wie sich das Recht in den Prozess sozialer Normierung einfügt, inwieweit es sich wandelnden Wertvorstellungen öffnet und diese selbst prägt. Denn 'Alter' und 'Krankheit' sind zwar biologisch bedingte Konstanten, die stets einen gewissen juristischen Regelungsbedarf mit sich brachten. Zugleich ist das hohe Alter als eigenständige Lebenslage jedoch ein gesellschaftlicher Definitionsakt, und gerade in der Haltung zum Alter soll es nach dem bisherigen Forschungsstand in der frühen Neuzeit deutliche Verschiebungen gegeben haben. Wie das Recht bei dieser sozialen Normierung mitwirkte, ist die Frage nach der "sozialen Praxis".

Nicht zuletzt sollen die Traktate aber exemplarisch auf Fragen hin untersucht werden, die für die frühneuzeitliche Rechtsgeschichte insgesamt von großer Bedeutung sind. Gerade über einen gruppenspezifischen Ansatz lassen sich dogmengeschichtliche Aspekte vertiefen, da besondere Regelungsmechanismen nicht zuletzt in Bezug auf besondere Lebenslagen entwickelt wurden, bevor sie zu Allgemeinbegriffen wurden. Auch soll nach der Offenheit des juristischen Diskurses gegenüber den Erkenntnisfortschritten in anderen Wissensbereichen, insbesondere der Medizin, gefragt werden. Die juristische Methode, die Argumentationsweise und die dabei verwandte Literatur, insbesondere aber auch der Umgang mit der Vielfalt von Autoritäten bei der Begründung juristischer Positionen — in der Forschung vor allem aus der Sicht der Theorie rekonstruiert — sollen hier an der juristischen Behandlung konkreter Sachfragen in der Literatur untersucht werden; gerade der pragmatische Kontext der Dissertationen, die einen Grossteil der Quellen ausmachen, legt dies nahe. Über die Verbindung zu anderen Teilprojekten wird versucht werden, diese Fragen zugleich in den Kontext der frühneuzeitlichen Wissenskultur zu stellen.

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