A 10 Systematisierung und Flexibilisierung des Rechts. Die Rechtslehre der spanischen Spätscholastik im Spannungsfeld zwischen systematischem Anspruch und praktischer Wirksamkeit
(Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, politische Philosophie, Moraltheologie)

Hochschule für Philosophie, München

Philosophische Fakultät
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Telefon: (089) 2386-2356
Telefax: (089) 2386-2352
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Projektleiter

Prof. Dr. Norbert Brieskorn
n.brieskorn@hfph.mwn.de

Mitarbeiter

Dr. Gideon Stiening, wiss. Mitarbeiter
gideon.stiening@gmx.de

Oliver Bach M.A., wissenschaftliche Hilfskraft
oliver.leopold.bach@campus.lmu.de

Julia Röthinger, stud. Hilfskraft
julia.roethinger@gmx

Gudrun Bamberger, stud. Hilfskraft
gi.bamberger@googlemail.com

Workshop

09. und 10. Oktober 2009
"[N]ec evidenter iustum, […] nec evidenter iniustum"? Francisco de Vitorias De Indis in interdisziplinärer Perspektive

Projektbeschreibung

Das Projekt untersucht die rechtsphilosophische und positiv-juristische Literatur, welche im Iberischen Raum zwischen 1500 und 1640 entstand. Gefragt wird zum einen, ob und wie es ihr gelang, die Masse an Überlegungen zum Recht und die rechtlichen Normen selbst zusammenzuführen, systematisch zu gliedern und untereinander zu vernetzen. Zum anderen interessiert, wie diese Literatur einerseits ihre eingeforderte Treue zum hochmittelalterlichen Rechtsdenken nachwies und andererseits auf die vielfältigen Änderungen antwortete, welche in Gesellschaft, Kirche und Staat eingetreten waren und noch abliefen. So verlangte die dem Mittelalter unbekannte Zentralisierung staatlicher Gewalt in Kastilien-Aragon ebenso eine Würdigung wie die Organisation in den Gebieten der 'Neuen Welt' und der Umgang mit den dort lebenden Menschen, sowohl mit den Eingeborenen wie den Kolonisten. Nachdem die Christenheit in verschiedene Konfessionen zerbrochen war, mussten das staatliche Gebilde so wie die bislang einzige Kirche auf die Pluralität an kirchlichen Gemeinschaften reagieren, bislang selbstverständliche Ansprüche zurücknehmen und das Rechtsverhältnis zu den 'Anderen' überdenken.

Das Projekt will daher einmal den zeitgenössischen Naturrechtslehren und im besonderen der von ihnen vertretenen Beziehung von lex naturalis zu lex humana nachgehen. Es will zeigen, wie Autoritäten neu normativ begründet und bestehende Autoritäten transformiert wurden. Nachdem im Verhältnis der sich bildenden Staaten zueinander der Bedarf nach rechtlicher Regelung wuchs, wird im Projekt zu zeigen sein, wie die Diskussion über völkerrechtliche Normen sowie über die Möglichkeit oder Notwendigkeit eines Weltstaates verlief.

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